Adelheid von Stösser
Lockerung der Pflegehaftbedingungen
Eine der frühen Gegnerinnen der Cornoahysterie war in Deutschland Adelheid von Stösser. Im Besonderen schreibt sie über die Situation in den Pflegeheimen, nachdem man die Alten dort eingesperrt hatte. Daher sei hier einer ihrer Artikel gespiegelt, geschrieben nach der teilweisen Aufhebung des Besuchsverbots in diesen Verwahranstalten.
Wenige Tage nachdem wir mit diesem Corona-Brandbrief die sofortige Aufhebung der Besuchsverbote in Pflegeheimen gefordert hatten, kam aus einigen Bundesländern die Meldung, dass die Besuchsverbote aufgehoben werden. Zu meiner Überraschung hat Rheinland-Pfalz den Anfang gemacht. Seit dem 7. Mai dürfen Heimbewohner dort wieder besucht werden. Diese Ankündigung in der Presse, sorgte zunächst für eine von den Heimen kaum zu bewältigende Nachfrage. Denn es ist ja keineswegs so, dass nun alle Angehörigen, wie vor Corona, einfach so ins Zimmer der Mutter, des Vaters etc. können oder mit diesem durch den Park spazieren dürfen. Vielmehr sind die Besuchslockerungen an Hygieneauflagen gebunden. Auflagen, die den Besuchsregelungen in Hochsicherheitsgefängnissen gleichen.
Wie Angehörige das langersehnte Wiedersehen erlebten:
Habe gestern meinen Mann erstmalig „besucht“. Situation: Er sitzt im Cafe unten im Büsingstift mit Pfleger und Babyphon. Ich sitze 2 m entfernt hinter der Glastür zum Cafe. Die Tür ist geschlossen. Ca. 15 Minuten haben wir so gesessen. 1 x pro Woche ist das erlaubt.
Gestern einen Termin bei meinem Mann im Heim ergattert .. es war wie ein Besuch bei einem Häftling . Ich verstehe ja das es die Vorgaben gibt, aber mit einem Treffen zwischen Eheleuten hatte das nichts zu tun. Eine meiner Töchter war mit und auch geschockt. Kein gemeinsamer Gang in den Raum .. er saß schon dort .. ein Tisch nebendran mit schwerhörigen Damen .. es war extrem laut .. und jemand von der Station saß quasi mit bei uns am Tisch .. ein privates ,liebevolles Wort ging einfach nicht. Die Verabschiedung gab es nicht … nach 25 Minuten war jemand von der Station gerade unten und es war praktisch ihn mit zu nehmen .. Danach standen wir sprachlos draußen .. Mittwoch habe ich den nächsten Termin ergattert …
Meine Geschwister haben am Sonntag meine Ma besucht.Die Bibliothek wurde zum Besucherkasten umgestaltet. Meine Ma wurde vor die Trennscheibe geschoben, meine Schwestern saßen mit Schutzmasken und noch einer Scheibe davor. Mein Bruder durfte von draußen( Strasse) meiner Ma am Fenster zuwinken. Nach 15 Min. holte man meine Mutter wieder ab. Ich zog es unter diesen Bedingungen vor, eine halbe Stunde mit ihr zu telefonieren.
Bei uns ist es auch schlimm! Mama darf seit über 8 Wochen nicht zu meinem Papa! Sie hat ihn 15 Jahre selbst gepflegt, dann ging es zu Hause nicht mehr! Sie hat ihn dann jeden Tag im Heim besucht – bis Corona! Dort sind positive Fälle! Mein Papa ist (noch) negativ! Es ist grausam! Keiner weiß, wie lange das noch geht, geschweige, wie lange man „sowas“ noch aushalten kann.
Das Land Niedersachsen schiebt die Verantwortung an die Einrichtungen ab, indem es den Heimen freistellt Besuche zu erlauben, sofern das jeweilige Heim ein Hygienekonzept vorlegen kann, welches vom Gesundheitsamt genehmigt wurde. Ein Widersinn in sich. Auf der einen Seite werden Heime unter Strafandrohung zu bestimmten Schutzmaßnahmen verpflichtet, weil man ihnen nicht zutraut (vertraut) den Infektionsschutz zu gewährleisten, auf der anderen wird erwartet, dass diese ein Konzept erarbeiten, um die immer noch für nötig gehalten Schutzmaßnahmen umgehen zu dürfen. Ein betroffener Angehöriger gibt den zuständigen Stellen folgende Rückmeldung:
Für einen Blick durch eine Glasscheibe oder Plastikfolie bedarf es genau so wenig einer Verordnung wie für eine Videokonferenz oder ein Telefongespräch; deren Zulässigkeit stand nie in Frage.
Bei Kontakten einer nahen Angehörigen mit einer BewohnerIn geht es doch darum, der BewohnerIn auch mal die Hände zu halten oder zu streicheln oder sie zu umarmen. Insbesondere bei demenziell veränderten Menschen wie meiner Mutter, bei denen die verbale Kommunikation zunehmend eingeschränkt ist, sind solche körperlichen Berührungen besonders wichtig, um die Anteilnahme spüren zu lassen, psychisch und physisch möglichst gesund zu bleiben und insgesamt die Lebensqualität zu erhöhen.
Lesen Sie hier die Stellungnahme des Angehörigen in voller Länge. Besuchsregelung NS-E-Mail E.K
Unser Mitglied Martin Kusch, Rechtsbetreuer beim AG Oldenburg, darf seit einer Woche seine, in verschiedenen Pflegeheimen lebenden, Betreuten besuchen. Seine Eindrücke hat er in dieser E-Mail mitgeteilt: M.Kusch-Besuche von Betreuten nach Erlaubnis in Niedersachsen
Gefängnisinsassen haben mehr Rechte und mehr Freiheiten
Zweimal am Tag erhalten Häftlinge Freigang an der frischen Luft. Pflegeheimbewohner, die nicht alleine den geschützen Außenbereich des Heimes aufsuchen können, kommen seit Wochen selten bis gar nicht vor die Tür. Denn das Personal hat dafür keine Zeit und Angehörige werden als allesamt als potentielle Corona-Infizierte eingestuft, weshalb diese den Rollstuhl der Mutter, des Ehemannes etc. nicht schieben dürfen. Ein Arzt, dessen Mutter in einem Heim in Berlin lebt, fragte mich, ob es eine Vorschrift zum Anbringen einer Plexiglasscheibe am Rollstuhl gebe. Er wisse außerdem nicht, wo man so was beschaffen kann. Ohne diese Schutzvorkehrung werde ihm nicht erlaubt, seine Mutter im Rollstuhl durch den Park zu schieben. Obwohl kein einziger Fall deutschlandweit bekannt ist, indem Angehörige Pflegeheimbewohner infiziert haben, werden diese behandelt wie die Gefahrenquelle schlechthin. Obwohl die Infektionsrate inzwischen so gering ist (von rd. 82 Mill. Bundesbürgern gab es am 20.05.2020 nur noch 13-tausend als infiziert gemeldete), dass es unwahrscheinlich ist, überhaupt einem Menschen zu begegnen der aktuell infiziert ist, sieht sich das Personal verpflichtet darauf zu achten, dass bloß keine Berührung stattfindet. Sollte das nämlich der Fall sein, muss der Bewohner in einigen Einrichtungen (nicht in allen) damit rechnen, anschließend für 14 Tage in seinem Zimmer in Quarantäne verbringen zu müssen. Auf Facebook bemerkt eine Pflegekraft auf die Frage, wieso eigentlich Aufsichtspersonen bei den Besuchen mit im Raum sind, dass sie dies wichtig findet. Sie berichtet von einen Fall, wo eine Besucherin dem Bewohner, der ihr Ehemann ist, im unbeobachteten Moment ein Stück Kuchen in den Mund geschoben habe. Das sei ja hoch gefährlich und könne überhaupt nicht geduldet werden. Der arme Mann, der 9 Wochen Isolation hinter schich hatte, musste vermutlich hinterher 14 Tage in Quarantäne und seine Frau bekam womöglich sogar Hausverbot, weil sie diese hirn- und herzlose Hygieneauflage nicht befolgt hatte. Auch hier werden rein nach willkürlichen Gesichtspunkten – teils vom Land, teils vom Gesundheitsamt oder aber vom Qualitätsbeauftragen der Einrichtung, Vorschriften erlassen und Sanktionen verhängt. Heimpersonal übt derzeit eigenmächtig eine Verfügungsgewalt aus, gegen die ein vom Bewohner bevollmächtiger Angehöriger oder Betreuer machtlos erscheint. Vor allem Heime die vor Corona schon ein schwieriges Verhältnis zu Angehörigen hatten und diese eher als lästig und störend empfunden haben, nutzen anscheinend jetzt die Möglichkeit ihre Macht auszuspielen.
Wohl dem, der das Glück hat in dieser Zeit in einem Heim zu leben, in dem das Besuchsverbot nie absolut gesehen wurde. So berichtet eine Altenpflegerin, dass es bei ihnen auf dem Wohnbereich selbstverständlich war und bleiben wird, den Angehörige anzurufen und (unauffällig) ins Zimmer des Bewohners zu begleiten, wenn dieser sichtbar danach verlangt und beispielsweise nicht mehr essen will. Wörtlich: „Wir sind ja hier keine Unmenschen.“
Vor Corona wurde statt von Heimbewohnern verschiedentlich von Insassen gesprochen. Seit Corona sind aus den Heimen tatsächlich Gefängnisse geworden. Mehr als eine Million Bundesbürger*innen die in Einrichtungen leben, befinden sich seit dem 13. März 2020 in Schutzhaft bzw. vorsorglicher Quarantäne, legalisiert durch Infektionsschutzbestimmungen. Auch die übrige Terminologie entspricht diesem Bild. So ist von Lockerungen (der Haftbedingungen) die Rede. Besuche sind nur nach Anmeldung zu vorgegebenen Zeiten möglich. Nicht im eigenen Zimmer, sondern in einem eigens dafür hergerichteten Raum. Je nach baulichen Gegebenheiten sitzt der Angehörige draußen vor dem Fenster bzw. der Glastüre zu dem Raum. In machen Heimen darf das Gespräch sogar bei offenem Fester in zwei Meter Abstand geführt werden, wobei dann jedoch wenigstens der Besucher einen Mundschutz tragen muss. Wenn keine Scheibe dazwischen ist, müssen beide einen Mund-Nasenschutz tragen, trotz 2 Meter Abstand. Dadurch werden das Sprechen und Verstehen erschwert. Mimische Regungen, wie vielleicht ein Lächeln verschwindet hinter dem obligatorischen Mund-Nasen-Schutz, der in einigen Heimen vorgeschrieben ist, obwohl eine Plexiglaswand mögliche Tröpfchen abfängt und ein Mindestabstand von 2-Metern durch die Tischbreite vorgegeben ist. Berührungen sind strengstens verboten. Demenzkranke werden durch solche Besuche zusätzlich verunsichert.
„Am Telefon erkennt meine Mutter mich an der Stimme. Als ich ihr mit der Maske und hinter der Glasscheibe gegenübersaß, hat sie mich nicht erkannt. Sie schaute mich mit großen Augen an und wirkte ganz verstört. Ich wäre so gerne zu ihr hin und hätte sie in den Arm genommen. Als ich draußen war, bekam ich einen Weinkrampf. Es war so furchtbar. Ich muss sie da irgendwie rausholen.“
In einem Artikel der heutigen Rheinzeitung berichteten Heimleitungen von tränenreichen Begegnungen bei vielen Besuchern. Und während ich hier sitze und schreibe, ruft erneut eine Angehörige an, die mit tränenerstickter Stimme von ihrem „wohl letzten“ Kontakt mit der Mutter spricht. „Ich glaube, Mutter hat sich jetzt entgültig aufgegeben. Beim ersten Treffen letzte Woche hat sie noch etwas Freude gezeigt. Gestern war sie ganz apathisch, hat nicht gesprochen…“
In die normalen Gefängnisse (Justizvollzugsanstalten = JVA) kommen Erwachsene nach einer rechtmäßigen Verurteilung für eine begangene Straftat. Der einzige Vorwurf der unseren altersschwachen Mitmenschen in den Pflegegefängnissen gemacht werden kann, ist ihre Zugehörigkeit zur Risikogruppe.
Hilflose Menschen werden in den Heimen nicht nur gegen ihren Willen isoliert, es kontrolliert auch niemand, inwieweit ihre Versorgung gewährleistet wird. Vielmehr hat es den Anschein, dass die meisten Heimbetreiber sich deshalb gegen eine Öffnung der Heime für den Besuch von Angehörigen aussprechen, weil sie einiges zu verbergen haben.
„Das ist völlig inakzeptabel. Niemand sollte so sterben müssen.“
Peter Weber veröffentlichte gestern in Hallo Meinung den erschütternden Bericht eines Pflegers aus einem Heim, indem es angeblich 50 Tote gab, die alle Corona zugesprochen wurden, obschon nach seiner Einschätzung viele von ihnen schlicht verhungert und durch fehlende Versorgung verstorben sind.
Bereits Ende April berichtet ein Team von Ärzte ohne Grenzen von inakzeptablen Zuständen in europäischen Heimen, in denen trotz bzw. wegen eines absoluten Besuchsverbotes für Angehörige in kurzer Zeit jeder dritte Bewohner verstorben ist:
„Zu viele Menschen sind allein und verängstigt gestorben“, sagt Ximena di Lollo über die Situation in Spanien und Portugal. „Die Menschen sind von ihren Familien abgeschnitten und haben ihr Lebensende ohne Unterstützung und kaum menschlichen Kontakt erlebt. Das ist völlig inakzeptabel. Niemand sollte so sterben müssen.“
Inzwischen häufen sich Berichte, die an Zahlen belegt zeigen, dass die zur Eindämmung der Corona-Infektionen getroffenenen Maßnahmen um ein vielfaches gefährlicher waren/sind, als das Virus. So geht man in England davon aus, das wenigstens zwei Drittel der im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen verstorbenen rund 30.000 Menschen, an medizinischer und pflegerischer Unterversorgung starben. Denn die Krankenhäuser mussten ein Großteil der Patienten plötzlich nach Hause oder in Pflegeheime entlassen, um Platz für Corona-Patienten zu schaffen. Von jetzt auf gleich wurden tausende alte und kranke Menschen von ihren Angehörigen abgeschnitten und in ihrer Not alleine gelassen. Die Heime waren auf diese Situation nicht vorbereitet und personell überfordert.
Wenn wir uns die jüngsten Zahlen des statistischen Bundesamtes zu den Sterberaten in Deutschland hingegen anschauen, stellen wir fest, dass in den Monaten für die der Corona-Tsunami angekündigt war, die Sterblichkeit sogar unter der in den Jahren davor lag. Sie stieg erst im April an, nachdem die Coronakurve bereits wieder abflachte. Im April kann man von einer Übersterblichkeit sprechen, die höchstwahrscheinlich mit den Coronamaßnahmen in Zusammenhang steht: Verängstige Menschen mit Herzinfarkt, Schlaganfall und anderen behandlungsbedürftigen Erkrankungen trauen sich nicht in die Klinik zu gehen. Neben der Angst vor Ansteckung schrecken die Besuchsverbote ab. Die Klinikbetten stehen immer noch zur Hälfte leer. Mir ist unbegreiflich, warum Chefärzte von Krankenhäusern, nicht längst die Aufhebung des Besuchsverbotes gefordert haben, nachdem nur wenige Krankenhäuser überhaupt einen „Coronapatienten“ gesehen haben, während der angeblichen Welle. Nun lassen sich diese Fachleute einreden, es käme womöglich eine zweiten Welle. 28 Millionen chirurgische Eingriffe wurden wegen Covid-19 weltweit verschoben, berichtet das Ärzteblatt.
Ein Mitarbeiter des Bundesinnenministerium, dessen Aufgabe es war, eine Analyse des Corona-Krisenmanagement vorzunehmen, spricht gar von einem Fehlalarm. In einem 92 seitigen Papiere, an dem Ärzte und anderen Sachkundige mitgewirkt hatten, werden gravierende Fehlleistungen herausgestellt. Das BMI Corona-Papier sowie die Antwort der mitwirkenden Ärzte: auf dieser Seite.
Corona-Auflagen entspringen einem falschen Hygieneverständnis
Im Grunde beruhen alle Schutzmaßnahmen auf einem Hygieneverständnis, das den Infektionsschutz vor Covid-19 über alles stellt; ungeachtet der Schäden und Toten die dadurch an andere Stelle entstehen. Die ursprüngliche Bedeutung von Hygiene (grichisch. Hygieia = Gesundheit) umfasst hingegen alles, was der Gesundheit dient. Sowohl der WHO als dem RKI muss vorgeworfen werden, bei ihren Empfehlungen zur Eindämmung von Seuchen, mögliche Kollateralschäden nicht im Blick zu haben. Da sich alle Nationen an den Empfehlungen dieser Institutionen orientiert haben, trifft sie auch die Hauptkritik an dem desaströsen Ergebnis. Man kann nur hoffen, dass daraus die richtigen Lehren gezogen werden, damit sich so etwas nicht wiederholt. Zum Vergleich sei hier an die Situation 2009 mit der Schweinegrippe erinnert, aus der leider nichts gelernt wurde.
Aber auch die Ärzte in den Kliniken und Gesundheitsämtern sollten ihr ärztliches Ethos überprüfen und sich den hippokratischen Grundsatz: „Primum nihil nocere – zuerst nicht schaden“, vergegenwärtigen.
Die Besuchsverbote in den Heimen wie in den Krankenhäusern gefährden nicht nur die Gesundheit und das Leben der Kranken, sie sind unmenschlich. Vorordnete Grausamkeit. So etwas dürfte es in einer zivilisierten Gesellschaft gar nicht geben.
Adelheid von Stösser
19.5.2020
Quelle: https://pflege-prisma.de/2020/05/19/lockerung-der-pflegehaftbedingungen
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